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Schießen ist laut Gesetz ein beaufsichtigungspflichtiger Sport.
In der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung wird in den Paragrafen 10 und 11 definiert, was dies bedeutet.
Jeder, der einen Schießstand zur öffentlichen Nutzung vorhält, muss entsprechende "verantwortliche Aufsichten" zur Verfügung stellen.
Der Gesetzgeber benennt diese als "verantwortliche Aufsichten". Im Sprachgebrauch können diese auch Schießleiter, Schießmeister usw. heißen.
Jede, die durch den Betreiber (Verein, RAG, SLG usw.) eingesetzte Aufsicht muss bestellt werden. Der Verein muss vorher überprüfen ob die Person persönlich geeignet ist, ob der Lehrgangsteilnehmer eine Waffensachkunde nach §7 WaffG. erfolgreich abgeschlossen hat UND ob die Person SACHKUNDIG ist.
(Hiermt ist NICHT die Sachkundeprüfung für Waffen gemeint!)
Weiterhin muss jede zugelassene (bestellte) Aufsicht im Vereinsregister aufgeführt werden UND der Verein hat der Aufsicht ein Nachweisdokument auszustellen. Dieses hat die Aufsicht bei ihrer Tätigkeit mitzuführen!
Die Gesetzgebung besagt, dass die Verbände die Ausbildung zur "verantwortlichen Aufsicht" durchführen können. Das bedeutet also auch, dass andere nicht verbandseigene Ausbildungen zugelassen sind.
In einigen Verbänden erhalten die Waffensachkundezeugnisse bereits den Zusatz
"...hat auch die Qualifizierung zur Aufsicht bestanden"
Sie suchen eine interessante Weiterbildungsveranstaltung im Bereich Schießsport?
Sie sollen oder wollen auf einer Schießstätte die Aufsicht übernehmen?
Sie sollen in Ihrem Schützenverein als Aufsicht eingesetzt werden?
Sie haben nicht die Zeit, an mehreren Abenden einen Kurs zu besuchen?
Ihr Verein/Verband bietet diese Kurse nur einmal im Jahr an?
Kein Problem!
Melden Sie sich umgehend an!
Unsere Kurse zur "verantwortlichen Aufsicht finden immer nach Absprache statt.
Es ist wichtig, sich wirklich mit dem Unterrichtsstoff zu beschäftigen und sich nicht einfach nur berieseln zu lassen.
Die Zeiten der "Wischi-Waschi" Lehrgänge sollten vorbei sein. Bedenken Sie, dass die gesamte Verantwortung während des Schießbetriebes auf Ihren Schultern lastet.
Wenn Sie nicht gewillt sind, diese Arbeit zu leisten und nur mal eben einen Kurs machen wollen, dann sind Sie bei uns nicht richtig.
Sie müssen in der Prüfung beweisen, dass Sie mit Waffen sicher umgehen und auch in der Theorie die sonstigen gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsvorschriften usw. kennen.
verantwortliche Aufsicht | 80,00 € |
Schießleiter VDRBW | 80,00 € |